eIDAS-Verordnung #
Die rechtliche Grundlage digitaler Signaturen in Europa:
Was ist eIDAS? Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die drei Signaturstufen:
1. Einfache Elektronische Signatur (EES)
- Daten in elektronischer Form
- Anderen elektronischen Daten beigefügt
- Vom Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet
2. Fortgeschrittene Elektronische Signatur (FES)
- Eindeutige Verbindung zum Unterzeichner
- Identifizierung des Unterzeichners möglich
- Mit Mitteln erstellt, unter alleiniger Kontrolle
- Nachträgliche Änderungen erkennbar
3. Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)
- FES mit qualifiziertem Zertifikat
- Von qualifiziertem Vertrauensdiensteanbieter
- Mit qualifizierter Signaturerstellungseinheit
- Rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt
EU-weite Anerkennung:
- Keine Diskriminierung ausländischer Signaturen
- Grenzüberschreitende Gültigkeit
- Einheitliche Standards
- Interoperabilität gewährleistet
Attrian als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter:
- Zertifiziert nach eIDAS
- Regelmäßige Audits
- EU Trust List gelistet
- Alle drei Signaturstufen