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EIDAS Verordnung und digitale Signaturen

Geschätzte Lesezeit: 1 min read

Die eIDAS-Verordnung (Regulation (EU) No 910/2014) ist eine EU-Verordnung, die den rechtlichen Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der Europäischen Union definiert. Sie trat am 1. Juli 2016 in Kraft und soll grenzüberschreitende elektronische Transaktionen erleichtern sowie Vertrauen in digitale Identitäten und Signaturen schaffen.

Digitale Signaturen unter eIDAS #

Die eIDAS-Verordnung definiert drei Arten elektronischer Signaturen:

  1. Einfache elektronische Signatur (EES)
  • Diese ist die grundlegendste Form der elektronischen Signatur und kann aus einem eingescannten Unterschriftsbild, einem Häkchen in einem digitalen Dokument oder einer anderen einfachen Methode bestehen.
  • Sie bietet jedoch keine hohen Sicherheitsgarantien in Bezug auf Authentizität oder Integrität.
  • Mehr zur EES
  1. Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
  • Diese muss eindeutig mit dem Unterzeichner verknüpft sein und dessen Identität verifizieren können.
  • Sie ermöglicht es, nachzuweisen, dass das Dokument nach der Signierung nicht verändert wurde.
  • Mehr zur AES
  1. Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Dies ist die höchste Sicherheitsstufe einer elektronischen Signatur.
  • Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat und muss mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (QSCD) erzeugt werden.
  • Eine QES hat die gleiche rechtliche Wirkung wie eine handschriftliche Unterschrift in der gesamten EU.
  • Mehr zur QES

Vorteile der eIDAS-Verordnung #

  • Rechtliche Sicherheit: Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist in allen EU-Ländern rechtlich anerkannt.
  • Interoperabilität: Harmonisierung der elektronischen Identitäts- und Signaturmethoden in der EU.
  • Effizienzsteigerung: Beschleunigung von Geschäftsprozessen durch digitale Unterschriften.
  • Erhöhte Sicherheit: Schutz vor Manipulationen und Identitätsdiebstahl.

Die eIDAS-Verordnung schafft eine einheitliche Grundlage für digitale Vertrauensdienste in Europa und trägt dazu bei, den digitalen Binnenmarkt zu stärken. Weitere Informationen zu spezifischen Signaturformen finden Sie in den jeweiligen Wikis:

  • Einfache elektronische Signatur (EES)
  • Fortgeschrittene elektronische Signatur (AES)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Updated on 08/05/2025

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  • Digitale Signaturen unter eIDAS
  • Vorteile der eIDAS-Verordnung
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